Gewährleistung und Garantien: Ihre Rechte und das Vorgehen
Unterscheiden Sie zwischen gesetzlicher Gewährleistung, einer Garantie und der Bearbeitung eines Mangels, um sich an die richtige Ansprechperson zu wenden.
Inhaltsverzeichnis
- INTERBIR ist als Verkäufer verantwortlich
- Die gesetzliche Gewährleistung
- Reparatur oder Ersatz
- Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag
- Versteckte Mängel
- Eine Garantie ist eine zusätzliche Verpflichtung
- Ihre Anfrage ohne Risiko vorbereiten
- Geschäftliche Käufe
- Die vereinbarten Eigenschaften bleiben maßgeblich
INTERBIR ist als Verkäufer verantwortlich
Bei Fragen zur gesetzlichen Gewährleistung für Ihren Kauf wenden Sie sich an INTERBIR. Die Mitwirkung eines Herstellers oder Reparaturbetriebs kann helfen, eine Lösung zu finden, Sie müssen jedoch nicht dessen vorherige Zustimmung einholen, um Ihren Anspruch gegenüber dem Verkäufer prüfen zu lassen.
Die gesetzliche Gewährleistung setzt weder den Kauf einer Garantieverlängerung noch eine Registrierung des Produkts zu Werbezwecken voraus. Die Rechnung oder andere Nachweise, mit denen sich der Kauf belegen lässt, sind hilfreich. Auch ohne Kundenkonto bleiben Ihre Rechte bestehen.
Die gesetzliche Gewährleistung
Bei Waren, die an Verbraucher verkauft werden, haftet der Verkäufer im gesetzlichen Rahmen für Vertragswidrigkeiten. Dieser Schutz betrifft insbesondere die Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften und die gesetzlich vorgesehenen berechtigten Erwartungen. Ein falsches Modell, eine fehlende beworbene Funktion oder ein Mangel, der die Nutzung beeinträchtigt, kann je nach Sachlage unter diese Regelung fallen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Neuware gilt die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, grundsätzlich für Mängel, die innerhalb von vierundzwanzig Monaten auftreten; bei Gebrauchtware beträgt dieser Zeitraum grundsätzlich zwölf Monate. Die Verkürzung dieses Vermutungszeitraums bei Gebrauchtware verkürzt die Gewährleistung selbst nicht auf ein Jahr.
Bei Waren mit digitalen Elementen sind auch die Vorschriften über die Bereitstellung dieser Elemente und über Aktualisierungen zu berücksichtigen. Die maßgebliche Dauer kann von einer vertraglich vereinbarten fortlaufenden Bereitstellung abhängen.
Reparatur oder Ersatz
Sie können die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten verlangen. Die Reparatur oder der Ersatz muss unentgeltlich, ohne erhebliche Unannehmlichkeiten und innerhalb von höchstens dreißig Tagen nach Ihrem Verlangen erfolgen. Die gesetzlichen Voraussetzungen bestimmen, in welchen Fällen von Ihrer Wahl abgewichen werden darf, insbesondere bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten.
Bei einem bereits installierten Gerät kann es erforderlich sein, den Ausbau und die erneute Installation unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen; es reicht nicht aus, ein Ersatzteil zu versenden und grundsätzlich sämtliche Kosten dem Kunden zu überlassen. Das konkrete Vorgehen muss vor einem Eingriff erläutert werden, der Kosten verursachen könnte.
Bei einer reparierten Ware verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung um sechs Monate. Verlangt der Verbraucher eine Reparatur, setzt der Verkäufer jedoch einen Ersatz durch, beginnt die Gewährleistung ab dem Ersatz erneut für zwei Jahre. Während des Zeitraums, in dem die Ware nicht genutzt werden kann, ist der Ablauf der verbleibenden Frist unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen gehemmt.
Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag
Eine Preisminderung oder ein Rücktritt kann in den vorgesehenen Fällen verlangt werden: insbesondere bei Verweigerung der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, Überschreitung der gesetzlichen Frist, erheblichen Unannehmlichkeiten oder Fortbestehen des Mangels nach einem Versuch. Ein hinreichend schwerwiegender Mangel kann eine sofortige Abhilfe rechtfertigen, ohne dass zunächst eine Reparatur verlangt werden muss. Ein geringfügiger Mangel berechtigt nicht zum Rücktritt.
Der in die Verkaufsbedingungen integrierte gesetzliche Gewährleistungshinweis führt die Rechte und die entsprechenden Rechtsgrundlagen auf. Die Erläuterungen auf dieser Seite schränken seine Tragweite nicht ein. Aufeinanderfolgende Fehlerprüfungen dürfen nicht dazu genutzt werden, die Frist zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands immer wieder neu beginnen zu lassen.
Versteckte Mängel
Die Haftung für versteckte Mängel betrifft nach den Voraussetzungen des Code civil einen verborgenen Mangel, der die Ware für den vorgesehenen Gebrauch ungeeignet macht oder diesen Gebrauch so stark beeinträchtigt, dass der Käufer sie bei Kenntnis des Mangels nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis gekauft hätte. Die Klage ist innerhalb von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels zu erheben, vorbehaltlich der sonstigen anwendbaren Vorschriften.
Nach dieser Regelung kann der Käufer verlangen, die Ware gegen eine Preisminderung zu behalten oder sie gegen Erstattung zurückzugeben. Die nachzuweisenden Umstände unterscheiden sich von denen der gesetzlichen Gewährleistung; die Bezeichnung des Antrags steht einer Prüfung der tatsächlich einschlägigen Regelung nicht entgegen.
Eine Garantie ist eine zusätzliche Verpflichtung
Eine sogenannte Herstellergarantie, eine sonstige Garantie oder eine Garantieverlängerung besteht nur, wenn ein Garantiegeber sie tatsächlich anbietet. Aus dem Garantiedokument müssen der Garantiegeber, die Dauer, der räumliche Geltungsbereich, die abgedeckte Leistung und die Bedingungen hervorgehen. Eine längere Garantiedauer bedeutet nicht, dass alle Teile und alle Nutzungsarten in gleichem Umfang abgedeckt sind.
Einschränkungen einer Garantie lassen die gesetzliche Gewährleistung unberührt. Umgekehrt lässt sich allein aus dem Ablauf einer Garantie nicht schließen, dass keine gesetzlichen Ansprüche mehr bestehen. Ein auf der Produktseite gegebenes Versprechen muss mit dem ausgehändigten Dokument übereinstimmen.
Ihre Anfrage ohne Risiko vorbereiten
Geben Sie die Bestellung, die Artikelnummer und, falls vorhanden, die Serien- oder Chargennummer an. Beschreiben Sie das Fehlerbild, den Zeitpunkt des Auftretens und die Nutzungsbedingungen. Ein Foto oder Video kann hilfreich sein, sofern es sich gefahrlos aufnehmen lässt. Öffnen Sie kein elektrisches Gerät und stellen Sie keinen gefährlichen Vorfall nach, um einen Nachweis zu erstellen.
Beachten Sie die Herstellerangaben zu Standsicherheit, Befestigung, Belastung und Nutzung. Eine gegebenenfalls erforderliche Wandbefestigung muss für den Untergrund geeignet sein. Eine beschädigte Leuchte, ein beschädigtes Gerät oder ein beschädigter Sanitärgegenstand darf nicht angeschlossen werden, um die Funktion zu testen; melden Sie den Mangel, ohne Personen einer Gefahr auszusetzen. Schützen Sie Ecken, Oberflächen, Verglasungen und Kleinteile. Zerlegen Sie kein instabiles Möbelstück und keine angeschlossene Installation ohne die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen. Die Rücksendung eines mangelhaften Produkts darf nicht wie eine Rückgabe wegen bloßen Nichtgefallens berechnet werden. Das bloße Auspacken, das für die Prüfung erforderlich ist, rechtfertigt keine Wiedereinlagerungspauschale.
Geschäftliche Käufe
Die für Verbraucher bestimmten Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit gelten nicht automatisch für einen Kauf, der für die Zwecke einer geschäftlichen Tätigkeit erfolgt. Die vertraglichen Pflichten, die Haftung für versteckte Mängel und die tatsächlich vereinbarten Garantien sind weiterhin zu prüfen. Die Bedingungen für Geschäftskunden erläutern diesen Rahmen, ohne gegebenenfalls geltende zwingende Schutzvorschriften aufzuheben.
Die vereinbarten Eigenschaften bleiben maßgeblich
Ein Foto kann je nach Licht und Bildschirm unterschiedlich wirken; diese abweichende Darstellung rechtfertigt es nicht, einen falschen Farbton, ein falsches Material oder einen falschen Artikel außer Acht zu lassen. Die zugesagten Eigenschaften, die vertraglich vereinbarten Muster und die dokumentierten Toleranzen bleiben die Vergleichsmaßstäbe für Ihren Kauf.
Der Plan, die Montageanleitung, die Beschlagliste, die Beschreibung der Materialien und Oberflächenausführungen sowie die Pflegehinweise müssen zum gekauften Artikel passen. Fordern Sie bei Bau- oder Ausstattungsprodukten die für den angegebenen Verwendungszweck geltenden Unterlagen an. Ersetzen Sie eine fehlende Bedienungsanleitung nicht durch die eines optisch ähnlichen Modells.
Gesetzlich vorgeschriebener Informationskasten — gesetzliche Gewährleistung (nichtamtliche Übersetzung)
Der Verbraucher hat ab der Lieferung der Ware zwei Jahre Zeit, um bei Auftreten einer Vertragswidrigkeit die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit in Anspruch zu nehmen. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.
Sieht der Kaufvertrag über die Ware die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder einer digitalen Dienstleistung für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor, gilt die gesetzliche Gewährleistung für diese digitalen Inhalte oder diese digitale Dienstleistung während des gesamten vorgesehenen Bereitstellungszeitraums. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.
Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit verpflichtet den Unternehmer gegebenenfalls, alle Aktualisierungen bereitzustellen, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit der Ware erforderlich sind.
Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit gibt dem Verbraucher das Recht auf Reparatur oder Ersatz der Ware innerhalb von dreißig Tagen nach seinem Verlangen, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für ihn.
Wird die Ware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit repariert, verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung für den Verbraucher um sechs Monate.
Verlangt der Verbraucher die Reparatur der Ware, setzt der Verkäufer jedoch den Ersatz durch, beginnt die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit ab dem Datum des Ersatzes der Ware für einen Zeitraum von zwei Jahren neu.
Der Verbraucher kann unter Beibehaltung der Ware eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder den Vertrag beenden und gegen Rückgabe der Ware den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, wenn:
- 1. der Unternehmer die Reparatur oder den Ersatz der Ware verweigert;
- 2. die Reparatur oder der Ersatz der Ware nach Ablauf von dreißig Tagen erfolgt;
- 3. die Reparatur oder der Ersatz der Ware für den Verbraucher mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist, insbesondere wenn der Verbraucher endgültig die Kosten für die Rücknahme oder Abholung der vertragswidrigen Ware oder die Kosten für die Installation der reparierten Ware oder der Ersatzware trägt;
- 4. die Vertragswidrigkeit der Ware trotz eines erfolglosen Versuchs des Verkäufers, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, fortbesteht.
Der Verbraucher hat außerdem Anspruch auf eine Minderung des Preises der Ware oder auf Auflösung des Vertrags, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung rechtfertigt. Der Verbraucher muss in diesem Fall nicht zuvor die Reparatur oder den Ersatz der Ware verlangen.
Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Auflösung des Kaufvertrags, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist.
Jeder Zeitraum, in dem die Ware zum Zweck ihrer Reparatur oder ihres Ersatzes nicht genutzt werden kann, hemmt die noch laufende Gewährleistungsfrist bis zur Übergabe der instand gesetzten Ware.
Die oben genannten Rechte ergeben sich aus der Anwendung der Artikel L. 217-1 bis L. 217-32 des französischen Code de la consommation.
Ein Verkäufer, der die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit böswillig behindert, kann mit einer zivilrechtlichen Geldbuße von bis zu 300.000 Euro belegt werden, die auf bis zu 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes erhöht werden kann (Artikel L. 241-5 des französischen Code de la consommation).
Der Verbraucher genießt außerdem die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Code civil, und zwar für die Dauer von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels. Diese Gewährleistung gibt Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die Ware behalten wird, oder auf vollständige Erstattung gegen Rückgabe der Ware.
Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation, Kasten A, in der seit dem 1. Oktober 2022 geltenden Fassung (Dekret Nr. 2022-946 vom 29. Juni 2022). Nichtamtliche deutsche Übersetzung des Informationskastens A nach dem Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation; maßgeblich ist allein der französische Wortlaut.